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Die stationäre Aufnahme

Behandlungsschwerpunkte

Alle Formen von primären und sekundären Kopfschmerzen, akute und chronische Formen sowie deren Komplikationen.

Primäre und symptomatische Kopf- und Gesichtsneuralgien, Trigeminusneuralgien, alle Formen von Gesichtsschmerzen.
Nervenwurzelreizungen, Schmerzen nach Bandscheibenoperationen, Erkrankungen der Wirbelsäule.
Alle Formen von Schmerzen bei Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystem
Posttraumatische Kopfschmerzen, Schmerzen nach Halswirbelsäulenschleudertrauma, Schmerzen durch Nervenverletzungen.

Corona-Regeln

  • Personen, bei denen (1) aktuell keine typischen Symptome oder sonstige Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus bestehen (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) und (2) die vollständig gegen Corona geimpft oder genesen sind, benötigen vor der stationären Aufnahme keinen PCR-Test mehr. Bitte legen Sie dazu den Impf- oder Genesenennachweis bei der Aufnahme vor.
  • Bestehen diese Voraussetzungen (1) und/oder (2) nicht, lassen Sie bis zu 48 Stunden vor der Aufnahme einen Corona-PCR-Test durchführen. Bringen Sie das negative Testergebnis zur Aufnahme mit oder lassen Sie es sich per e-Mail nachsenden.
  • In allen Räumen der Klinik gilt die Pflicht, einen medizinischen Mund-Nase-Schutz oder eine FFP2-Maske zu tragen. Bitte beachten Sie die Hygiene- und Abstandsregeln. Verzichten Sie auf Händeschütteln.
  • Betreten Sie die Klinik nicht bei Symptomen wie Fieber, Husten, Schnupfen, Niesen, Halsschmerzen, Heiserkeit

Alle Landesverordnungen und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2 der Landesregierung Schleswig-Holstein finden Sie hier

Die stationäre Aufnahme

Die Schmerzklinik Kiel ist nach § 108 SGB V zugelassenes Krankenhaus und im Krankenhausplan des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen (Plankrankenhaus). Zusätzlich erbringt die Klinik entsprechend Versorgungsvertrag nach §§ 108 Nr. 3, 109 SGB V für die außerhalb von Schleswig-Holstein wohnenden Versicherten der Mitgliedskassen der Krankenkassenverbände akute vollstationäre Behandlung (§ 39 Abs. 1 SGB V) für die Indikationen chronische Schmerzen bei Erkrankungen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems einschließlich der Muskulatur im Rahmen neurologisch-verhaltensmedizinischer Behandlungsverfahren. Behandelt werden Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen, aller privaten Krankenkassen, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler. Zur vollstationären Krankenhausaufnahme notwendig sind eine ärztliche Verordnung zur Krankenhausbehandlung und der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit durch die Vorbefunde. Hieraus muss eine ausreichende Begründung für eine vollstationäre Therapie hervorgehen.

Die Schmerzklinik Kiel versorgt als spezialisiertes Zentrum für chronisch kranke Schmerzpatienten ambulant und stationär Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland. Zahlreiche innovative Krankenkassen haben eine koordinierte integrierte Versorgung nach § 140a ff SGB V mit unserem Behandlungsnetz geregelt. Diese ermöglicht den teilnehmenden Versicherten eine erweitere und koordinierte Behandlung mit deutlichen Vorteilen über die sonst übliche Regelversorgung hinaus. Wir weisen Sie bei der Anmeldung darauf hin und Sie können entscheiden, ob Sie an der Regelversorgung oder der erweiterten integrierten und koordinierten Versorgung teilnehmen möchten (s. unten).

Für Versicherte von Krankenkassen, für die eine Vereinbarung zur integrierten Versorgung besteht, sind bundesweit sowohl die Indikation, die koordinierte Behandlung über die Regelversorgung hinaus als auch die Kostenübernahme reibungslos und unbürokratisch klar geregelt.

Integrierte Versorgung

Wieviel eine Krankenversicherung wert ist, spürt man erst, wenn man sie tatsächlich braucht. Es kommt entscheidend auf deren Leistungsstärke an. Krankenkassen, die sich für eine moderne Versorgung ihrer Versicherten einsetzen, kümmern sich proaktiv gerade bei chronischen und komplexen Schmerzerkrankungen um eine zeitgemäße koordinierte Versorgung, als Alternative zur althergebrachten Regelversorgung und Behandlung von der Stange. Bürokratische Hürden werden zugunsten einer zielorientierten und für alle Beteiligten klar geregelten Behandlungsorganisation aus dem Weg geräumt. Zahlreiche Krankenkassen haben daher über die herkömmliche Regelversorgung hinaus eine integrierte Versorgung ihrer Versicherten mit unserem Behandlungsnetz vereinbart. Dies gilt für Versicherte der Techniker Krankenkasse, der Barmer Ersatzkasse, der Hanseatischen Krankenkasse HEK, der Vertragskassen des BKK-Landesverbandes Nordwest: BKK Akzo Nobel -Bayern, BKK B. Braun Aesculap, BKK Deutsche Bank AG, BKK exklusiv, BKK Freudenberg, BKK Gildemeister Seidensticker, BKK HMR (Name neu: zuvor „BKK Herford Minden Ravensberg“), BKK Linde, BKK MAHLE, BKK Melitta Plus, BKK Miele, BKK PFAFF, BKK Pfalz, BKK PricewaterhouseCoopers (PwC), BKK PUBLIK, BKK RWE, BKK Salzgitter, BKK Technoform, BKK Textilgruppe Hof, Betriebskrankenkasse Vereinigte Deutsche Nickel-Werke (BKK VDN), BKK Wirtschaft & Finanzen, BKK Würth, BKK ZF & Partner, BKK24, Continentale BKK, Debeka BKK, energie-BKK, Heimat Krankenkasse, Mobil Krankenkasse Namensänderung zum 01.04.2021 (alt: BKK MOBIL OIL), pronova BKK, R+V Betriebskrankenkasse, Salus BKK, TUI BKK, vivida BKK, WMF BKK.

Bei der Aufnahme werden wir Sie auf die Möglichkeit, an der integrierten Versorgung teilzunehmen, hinweisen. Spezielle Informationen finden Sie hier auf unserer Homepage unter den jeweiligen Behandlungsprogrammen zur integrierten Versorgung.

Diese Dinge benötigen Sie

Die notwendigen patientenseitigen Merkmale für die Durchführung einer vollstationären multimodalen Schmerztherapie sind im OPS-Code 8-918 „Multimodale Schmerztherapie“ gesetzlich festgelegt. Es müssen mindestens drei der nachfolgenden Merkmale erfüllt sein:

  1. manifeste oder drohende Beeinträchtigung der Lebensqualität und/oder der Arbeitsfähigkeit
  2. Fehlschlag einer vorherigen unimodalen Schmerztherapie, eines schmerzbedingten operativen Eingriffs oder einer Entzugsbehandlung
  3. bestehende(r) Medikamentenabhängigkeit oder -fehlgebrauch
  4. schmerzunterhaltende psychische Begleiterkrankung
  5. gravierende somatische Begleiterkrankung

Diese Merkmale müssen vor Beginn der Behandlung geprüft werden. Die Wartezeit bis zur Aufnahme variiert. Dabei wird auch die individuelle Erkrankung berücksichtigt und die Zeit bis zur Aufnahme kann mehrere Monate betragen. Zur gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung der Aufnahmeindikation nach den genannten Vorgaben benötigen wir folgende Unterlagen:

Die notwendigen Dokumente können Sie über die angegebenen Links herunterladen:

  • Ihr behandelnder Arzt stellt eine Verordnung zur Krankenhausbehandlung aus. (Dieses Formular hat der Arzt selbst).
  • Bitten Sie Ihren Arzt, die Aufnahme-Checkliste auszufüllen. Bitten Sie ihn um Kopien aller Vorbefunde, aus der die bisherigen Behandlungen und die Notwendigkeit der stationären Aufnahme hervorgehen
  • Füllen Sie den Schmerzfragebogen bitte komplett aus. Senden Sie diese Unterlagen und zusätzlich Kopien aller relevanten Arztbriefe, Vorbefunde, Befundberichte von MRT- und Röntgenuntersuchungen (Bitte nicht die Bilder einsenden), Gutachten etc. an die auf der Aufnahme-Checkliste angegebene Anschrift.
  • Fertigen Sie eine Liste aller bisher eingesetzten Medikamente, Vorbehandlungen und Klinikaufenthalte an und fügen Sie diese den Unterlagen bei.
  • Laden Sie den Schmerzkalender herunter und füllen Sie diesen über mindestens drei Monate aus. Diesen senden Sie uns bitte ebenfalls mit den vorgenannten Unterlagen zu. Führen Sie bitte den Schmerzkalender kontinuierlich bis zur Aufnahme weiter und bringen Sie ihn am Aufnahmetag mit.
  • Bringen Sie bitte Ihre Krankenversicherungskarte zur Aufnahme mit.

Gesetzliche Zuzahlung

Wir bitten Sie zu beachten, dass jeder gesetzlich versicherte Patient eine Zuzahlung für 28 Tage in Höhe von 10 Euro zahlen muss. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, diese Zuzahlung einzuziehen. Die Zuzahlung ist entsprechend § 39 Abs. 4 SGB V (vollstationäre Krankenhausbehandlung) geregelt.

Selbstzahler

Für Selbstzahler wird eine Zusage zur Kostenübernahme des Patienten benötigt. Möchten Sie die Kosten von einer privaten Krankenkasse erstatten lassen, ist deren Zusage der Kostenübernahme erforderlich. Es besteht Beihilfefähigkeit.

Aufnahme von Kindern

Die stationäre Aufnahme von Kindern ist in jedem Alter möglich. Begleitpersonen können entweder im Zimmer des Kindes untergebracht werden, oder in Gästezimmern der Klinik.

Informationen zum Behandlungsablauf

Ausführliche Informationen zum Behandlungsablauf finden Sie auf unserer Homepage und in unserer Klinikinformations-Broschüre

Weitere individuelle Informationen zur stationären Aufnahme können per E-Mail oder über das zentrale Management-Telefon eingeholt werden. Sind Sie bitte so freundlich und informieren Sie sich zuvor ausführlich über die allgemeinen Formalien hier auf unserer Homepage. Broschüren und Unterlagen versenden wir im Internetzeitalter nicht per Post.
Telefon: 0431-20099120
Telefax: 0431-20099129
iv-netz@schmerzklinik.de

Ambulante Vor- und Nachbehandlung

Die Anmeldung zur ambulanten Vor- und Nachbehandlung sowie zu den ambulanten Verlaufsuntersuchungen in unserem Kopfschmerzzentrum im Rahmen der integrierten Versorgung ist möglich über:
Telefon: 0431-20099400
Telefax: 0431-20099409
praxis@schmerzklinik.de

Was Sie zur Sprechstunde mitbringen sollen

Bitte stellen Sie zur ambulanten Behandlung folgende Unterlagen zusammen und bringen Sie vorbereitete Kopien aller Unterlagen zum Verbleib bei uns zu Ihrem Termin mit:

  1. Kopien aller Vorbefunde (erhalten Sie von Ihrem Hausarzt oder überweisenden Facharzt)
  2. ggf. Röntgenaufnahmen und Kopien der Befundberichte (erhalten Sie von Ihrem Hausarzt oder überweisenden Facharzt)
  3. Über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten geführten Schmerzkalender – hier in Papierform, den Schmerzkalender als Browser-Version, oder als App für iOS und Android zum kostenlosen Download unter dem Namen Migräne App.
  4. Schmerzfragebogen
  5. Kopfschmerzfragebogen
  6. ggf. Liste aller Medikamente, Vorbehandlungen und Klinikaufenthalte
  7. Krankenversicherungskarte und ggf. Überweisung Ihres Hausarztes oder Facharztes

Sprechstunde von Prof. Dr. Hartmut Göbel

Eine Terminvereinbarung zur ambulanten Sprechstunde von Prof. Dr. Hartmut Göbel kann über das Chefsekretariat erfolgen.
Telefon: 0431-20099150
Telefax: 0431-20099159
Email sekretariat@schmerzklinik.de

Wartezeiten

Um die Wartezeiten in der Praxis kurz zu halten, vergeben wir telefonisch Termine. Aber die ärztliche Tätigkeit besonders in der Diagnostik und Therapie chronischer Schmerzen lässt sich oft nicht im Voraus planen. Bitte haben Sie Geduld mit uns, wenn es etwas länger dauert! Rufen Sie uns an, bevor Sie sich zu Ihrem Termin auf den Weg machen. Wir sagen Ihnen, ob es Verzögerungen gibt und besprechen mit Ihnen, ob Sie entsprechend später kommen können. Wenn Sie das erste Mal zu uns kommen, bedenken Sie den Satz einer früheren Patientin: „Es kommt nicht darauf an, wie lange man wartet, sondern worauf man wartet“.

Helfen Sie unserem Team bei der Zeitplanung: Bitte teilen Sie uns bei der Terminvereinbarung mit, wenn bei Ihrem Besuch ein besonderer Zeitbedarf nötig sein wird. Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, benachrichtigen Sie uns bitte unbedingt, auch kurzfristig!

Bitte stellen Sie die oben genannten Unterlagen selbstständig zusammen und bringen Sie Kopien zum Verbleib bei uns mit. Dies entlastet uns und es bleibt mehr Zeit für Sie und Ihre Behandlung. Vielen Dank.

Viele Fragen zur Organisation und Behandlung werden auch in unserem Migräne-und Kopfschmerz-Forum diskutiert:
Headbook – Das Patientenforum der Schmerzklinik Kiel